Die GoBD und Ihre Folgen

Seit Januar 2017 gelten die verschärften Bestimmungen für die Buchhaltung. Das betrifft nicht nur die Vorgaben für den Protokollspeicher von Kassen. Betroffen sind auch Unternehmen, die keine Kasse verwenden, denn prinzipiell erstellen heute fast alle Unternehmen Rechnungsbelege am Computer.

Rechtsgrundlagen

Die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) wurden bereits im Jahr 2014 veröffentlicht.

Die Regelungen gelten für sämtliche Aufzeichnungen steuerrelevanter Daten. Sie lösen die Grundsätze  der GDPdU und GoBS ab.

Risikoeinschätzung

Verstöße gegen die GoBD führen nicht zwangsläufig zu Konsequenzen, insofern die geforderte Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit nicht beeinträchtigt wurde. Sofern jedoch die Buchhaltung verworfen wird, ist mit einer Schätzungen zu rechnen!

Folgerungen

Das Erstellen von Rechnungen mit Excel und ähnlichen Anwendungen ist also nur legitim, wenn die Rechnungen nach Erstellen ausgedruckt und in Papierform aufbewahrt oder als PDF-Datei exportiert werden.

Belege dürfen nämlich nicht veränderbar gespeichert werden!

Die bisherigen Vorgaben zur Rechnungsstellung wie die Steuernummer des Ausstellers oder fortlaufende Rechnungsnummern gelten natürlich auch weiterhin. Wer seine Rechnungen handschriftlich oder mit einer Schreibmaschine erstellt, kann das auch weiterhin tun.

Vorteile von FAKTURA-X

FAKTURA-X entspricht allen Vorgaben der GoBD,  das schafft Rechtssicherheit. Das gilt für die Auftragsverwaltung wie auch für das integrierte Kassensystem.

Durch den Einsatz von FAKTURA-X vereinfachen Sie täglich wiederkehrende Aufgaben. Dadurch vermeiden Sie Fehler und sparen Zeit.

Buchhaltung und Auswertungen in FAKTURA-X schaffen eine schnelle Übersicht über wesentliche Unternehmensdaten. Dadurch können Sie Entscheidungen schneller und effektiver treffen.

Durch die Übergaben der Buchhaltungsdaten vereinfachen Sie die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater. In der Folge erzielen Sie erhebliche Kosteneinsparungen.

Durch die Einsparungen bei Zeit und Kosten refinanziert sich FAKTURA-X: Sie sparen mehr Geld, als Sie für FAKTURA-X ausgeben!

Durch das Kombileasing sind keine Investitionen notwendig. Im Ergebnis sparen Unternehmen, die FAKTURA-X einsetzen, jeden Monat mehrere hundert Euro.

Vorschriften zu GoBD

Stand 1. Januar 2017, Bundesrepublik Deutschland

Hinweis: FAKTURA-X erfüllt alle Anforderungen der GoBD (Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung).

Kassensysteme

Kassensysteme müssen einen Protokollspeicher aufweisen, der die Ausgabe der Umsätze in elektronischer Form ermöglicht.

Hinweis: Altsysteme ohne solch einen Speicher dürfen keinesfalls mehr verwendet werden! Hier hört man des Öfteren abweichende Aussagen von Steuerberatern. Diese sind aber definitiv falsch!

Tagesabrechnungen müssen mit einem Zählprotokoll versehen sein. Dabei ist die Angabe des genauen Kassenbestandes erforderlich.

Hinweis: Das Bundesfinanzministerium hatte zunächst eine missglückte Formulierung verwendet, nach der sogar angegeben werden sollte, welche Banknoten und Münzen vorhanden sind. Diese Angabe wurde nun revidiert.

Auftragsverwaltung

Alle Rechnungsbelege müssen mit eindeutigen Rechnungsnummern versehen sein. Rechnungen dürfen nach dem Ausdruck nicht mehr geändert werden.

Hinweis: Das bedeutet in der Konsequenz, dass Excel- und Word nicht mehr als Rechnungsprogramme verwendet werden können, da die Manipulation von Belegen nicht verhindert werden kann.

Aktuelle Newsletter FAKTURA-X

Kurz vor dem Start in die Hochsaison möchten wir Sie noch über einige aktuelle Themen informieren. Dazu gehören:

  1. Update FAKTURA-X
  2. Aktuelle Einschränkungen im Kundendienst
  3. Die neue UNIT-X Website
  4. Rechtsvorschriften Kassensysteme und Buchhaltung
  5. Aktuelle Angebote: Geldzähler und Computer
  6. Die aktuelle Gefahrenlage im Internet, Ransomeware und Trojaner

Update FAKTURA-X

Das geplante Update wird nun endlich ausgeliefert. Ursache für die Verzögerungen war unter Anderem, dass uns Anwender Probleme mit der Leistung mitgeteilt haben. Je mehr Funktionen FAKTURA-X enthält, desto mehr Leistung benötigt die Anwendung. Wir haben nun einige Funktionen optimiert, so dass FAKTURA-X schneller läuft.

Wann bekommen Sie das Update?

Wie angekündigt wird das Update zunächst auf einigen Serversystemen verteilt, danach im zweiten Schritt an kleinere Arbeitsgruppen und Einzelcomputer verteilt. Anwender ohne Server mit Wartungszugang erhalten in den nächsten Tagen einen Anruf für eine Terminvereinbarung für das Update.

Was enthält das Update?

Neben Funktionsverbesserungen und Korrekturen enthält die aktuelle Version auch neue Funktionen. Diese können (zumindest teilweise) hier eingesehen werden. Weil diese Seite gerade neu aufgebaut wird, sind jedoch noch nicht alle Neuerungen verzeichnet. Wir werden die Liste in den nächsten Wochen erweitern.

Was kommt als Nächstes?

Während der Sommermonate geht die geplante Datenbankmigration in die heiße Phase. Das bedeutet auch, dass wir während des Sommers keine neuen Funktionen mehr einbauen können, sondern den Umbau durchführen. Im Herbst wird dann eine neue Datenbankgeneration mehr Leistung bereitstellen.

Unser TIPP: Alle Fragen rund um FAKTURA-X beantwortet das FAKTURA-X WIKI

Aktuelle Einschränkungen im Kundendienst

Vom 1. Juni bis zum 9. Juni 2017 ist der Kundendienst nur eingeschränkt verfügbar. Konfigurationswünsche können in dieser Zeit nicht ausgeführt werden. Bei Störungen muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden!

Die neue UNIT-X Website

Im Vorlaufbetrieb für unsere neue Website haben wir die Produktseiten für UNIT-X Computersysteme bereits umgestellt und freuen uns über Ihren Besuch auf www.unitx.de. Die FAKTURA-X Seiten werden im Lauf des Sommers wechseln, da wir sicherstellen wollen, dass unsere gute Google- Platzierung (wir sind derzeit Platz 1 bei Suchanfragen zum Thema „Getränke Software“) natürlich nicht verlieren wollen…

Rechtsvorschriften Kassensysteme und Buchhaltung

Aufgrund der üblichen Irritationen haben wir die aktuelle Gesetzeslage hier noch einmal zusammengefasst: Seit dem 1. Januar 2017 gilt in Deutschland:

  • Kassensysteme müssen einen Protokollspeicher aufweisen, der die Ausgabe der Umsätze in elektronischer Form ermöglicht.
    Hinweis: Altsysteme ohne solch einen Speicher dürfen keinesfalls mehr verwendet werden! Hier hört man des Öfteren abweichende Aussagen von Steuerberatern. Diese sind aber definitiv falsch!
    Tagesabrechnungen müssen mit einem Zählprotokoll versehen sein. Dabei ist die Angabe des genauen Kassenbestandes erforderlich.
    Hinweis: Das Bundesfinanzministerium hatte zunächst eine missglückte Formulierung verwendet, nach der sogar angegeben werden sollte, welche Banknoten und Münzen vorhanden sind. Diese Angabe wurde nun revidiert.
  • Alle Rechnungsbelege müssen mit eindeutigen Rechnungsnummern versehen sein.
  • Rechnungen dürfen nach dem Ausdruck nicht mehr geändert werden.
    Hinweis: Das bedeutet in der Konsequenz, dass Excel- und Word nicht mehr als Rechnungsprogramme verwendet werden können, da die Manipulation von Belegen nicht verhindert werden kann.

FAKTURA-X erfüllt alle Anforderungen der GoB (Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung).

Der manipulationssichere Fiskalspeicher wird vermutlich ab 2020 Pflicht. Die notwendige Zertifikatstechnik könnte von der Bundesdruckerei (INSIKA) kommen, aber das ist noch nicht entschieden.

FAKTURA-X ist, soweit die technischen Spezifikationen es zulassen, bereits für den Einsatz mit Zertifikatsspeichern vorbereitet.

Übrigens: Die seit 2010 gültige Investitionsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410,00 € (ohne Umsatzsteuer) wird ab 2018 auf 800,00 € angehoben.

Aktuelle Angebote: Geldzähler und Computer

  • SafeScan Geldzählautomat für Euro- Münzen. Zählt und sortiert 220 Münzen pro Minute, Additionsfunktion und Bündelfunktion, Gesamtwert und Stückzahl pro Nennwert, 169,- €
  • UNIT-X OFFICE 1700 Computersystem ab 749,- €, Beschreibung..
  • UNIT-X NANO 1700 kompaktes Computersystem ab 699,- €, Beschreibung…

Hinweis: Angaben zzgl. MwSt.

Die aktuelle Gefahrenlage im Internet

Wie in der Presse zu lesen war, nimmt die Bedrohung durch Computerschadprogramme stetig zu. Zuletzt hat es die Deutsche Bahn AG mit über 20.000 Computern erwischt. Dabei kam ein Erpressungstrojaner (Fachbegriff: Ransome- Malware) zum Einsatz, die den Computer durch das Verschlüsseln der Daten auf dem System unbrauchbar macht und 300,- € in Bitcoins forderte.

Das Geschäftsmodell mit den Erpressungstrojaner blüht förmlich, da viele Opfer bereit sind, für die Entschlüsselung wichtiger Daten zu zahlen, obwohl die Wiederherstellung nicht zwangsläufig garantiert ist!
Ein großes Problem sind nicht nur ungesicherte Computer ohne ausreichenden Virenschutz, sondern auch die Tatsache, dass die Übertragung der Schadprogramme nicht nur als E-Mailanhang erfolgt, sondern eine Infektion bereits möglich ist, wenn eine speziell präparierte Website im Browser aufgerufen wird.

Daher ein paar wichtige Tipps zum Schutz:

  • Aktualisieren Sie immer ihr Betriebssystem, spielen Sie alle sicherheitskritischen Updates kurzfristig ein.
  • Verwenden Sie einen hochwertigen, leistungsfähigen Virenscanner, wir empfehlen Kaspersky Antivir. Auch wenn diese Schutzprogramme keine hundertprozentige Sicherheit bieten und oftmals nerven, sind sie derzeit schlichtweg nötig.
  • Fertigen Sie täglich Datensicherungen an und verwenden Sie bestenfalls mehrere Sicherungsmedien.
  • Öffnen Sie keine E-Mailanhänge, die Sie nicht eindeutig zuordnen können. Insbesondere Excel- und Word- Dateien enthalten sogenannte Makro-Viren. Prüfen Sie Dateianhänge aus E-Mails vor dem Öffnen mit dem Virenscanner. Outlook- Anwender sollten die automatische Vorschau deaktivieren.
  • Sicherheitshalber sollte die Betriebssystemoption „Dateinamenerweiterung bei bekannten Dateitypen“ deaktiviert werden, um falsch deklarierte Schadprogramme einfach an der Endung erkennen zu können (EXE, COM, PIF, etc.).
  • Gehen Sie nicht auf Websites, deren Inhalte Sie nicht kennen. Privates Surfen im Internet sollte man nicht am gewerblichen PC machen.

Übrigens ist auch das Tablet oder Smartphone nicht zwangsläufig sicher: Zwar ist die Zahl der Viren für die Plattformen iOS, MacOS und Android geringer, aber wenn der Versuch, eine Website auf dem iPhone auszuprobieren fehlschlägt, kann das schnell ein paar hundert Euro kosten…

Sofern Sie Fragen zum Thema Computersicherheit haben oder eine vollständige Sicherheitsüberprüfung (kostenpflichtig) des Sicherheitskonzeptes wünschen, sprechen Sie uns bitte an! Für alle anderen Fragen stehen wir natürlich auch gerne zur Verfügung.

Einen guten Start in die Sommersaison 2017!!!

Der Fiskalspeicher kommt!

Der Gesetzgeber macht ernst: Die Übergangsfrist für den Protokollspeicher endet zum 31.12.2016. Aber das ist erst der Anfang, Anfang 2020 kommt der Zertifikatsspeicher.

FAKTURA-X erfüllt natürlich die Anforderungen an elektronische Kassensysteme, die ab 2017 verpflichtend sind. Weitergreifende Anforderungen an Kassensysteme, die im nächsten Schritt ab 2020 vorgeschrieben sind, erfüllt FAKTURA-X durch die im Wartungsvertrag eingeschlossenen kostenlosen Programm-Updates.

Prüfen Sie jetzt, ob Ihr elektronisches Kassensystem bereits die Anforderungen erfüllt. Fragen Sie Ihren Steuerberater oder auch uns nach den Vorgaben, ein veraltetes System aufzurüsten oder auszutauschen. Wir prüfen gern mit Ihnen eine mögliche Anpassung und den Einsatz von FAKTURA-X!

Jetzt informieren unter Telefon 0700-12 50 10 50

Die 5 häufigsten Fragen rund um den Fiskalspeicher:

  1. Wer ist von der gesetzlichen Regelung betroffen? Woher weiß ich, ob mein elektronisches Kassensystem die Anforderungen erfüllt?

Einzelhändler, die eine elektronische Registrierkasse (ECR) verwenden, müssen zum 1. Januar 2017 mit einem „Fiskalspeicher“ für Prüfungen ein elektronisches Protokoll über alle Kassiervorgänge bereithalten. Dieses elektronische Journal ist eigentlich schon seit 2011 vorgeschrieben, die mehrfach verlängerte Übergangsphase läuft am 31. Dezember 2016 endgültig aus. Nutzer von Registrierkassen müssen dafür teilweise teure Zusatzmodule kaufen, die an bestehende Registrierkassen angeschlossen werden. PC Kassensysteme sind günstiger in der Aufrüstung, da dort nur die Software angepasst werden muss. Der Hersteller UES liefert seine FAKTURA-X Kassen seit 2011 mit einem Fiskalspeicher aus. Der Umstieg von Kunden mit Wartungsvertrag war war für alle Kunden seit 2001 kostenfrei.

Wenn Sie bereits das Kassensystem FAKTURA-X von UES im Einsatz haben, sind Sie auf der sicheren Seite, da wir frühzeitig den Fiskalspeicher integriert und unseren Kunden bereitgestellt haben. Wenn Sie noch nicht Kunde bei UES und unsicher sind, welchem Stand Ihr Kassensystem entspricht und ob Handlungsbedarf zur Anpassung Ihrer E-Kasse besteht, wenden Sie sich am besten an Ihren Steuerberater oder – an uns!

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  1. Welche steuerlichen Anforderungen an elektronische Registrierkassen sind seit 1. Januar 2017 festgesetzt und welche Anforderungen kommen 2020 hinzu?

Seit dem 1. Januar 2017 schreibt die Finanzverwaltung für elektronische Kassen­systeme vor, dass Umsätze zehn Jahre lang unverändert gespeichert werden. Wer ein elektronisches Kassensystem in seinem Betrieb im Einsatz hat und dieses auch 2017 nutzen möchte, muss jetzt dafür sorgen, dass alle gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen des Protokollspeicher erfüllt werden. Er muss entweder seine alten Kassen aufrüsten oder neue anschaffen. Insgesamt sind folgende Anforderungen zu erfüllen:
Prüfen Sie, ob Ihre elektronische Kasse (ECR = electronic cash register, Registrierkasse, POS = Point of Sale, EPOS = Electronic Point of Sale) bzw. alle Unterlagen, die mit diesem Datenverarbeitungssystem erstellt werden, folgende fünf Anforderungen erfüllt:

  • Alle Einnahmen und Ausgaben sind einzeln aufzuzeichnen
  • Alle Einzeldaten müssen für die Dauer von 8 Jahren aufbewahrt werden und samt Strukturinformationen in einem für das Finanzamt lesbaren Format zur Verfügung gestellt werden
  • Daten müssen jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar sein und es ist nachzuweisen, dass die Daten manipulationssicher, unveränderbar und jederzeit lesbar gespeichert werden
  • Die erforderlichen Organisationsunterlagen, z. B. Handbücher, Bedienungs- und Programmieranleitungen, sind zeitlich sortiert vorzuhalten
  • Eine ausschließliche Verdichtung der Daten (Zusammenfassung der Einzelbuchungen im Tages- oder Monats-Z-Bericht) ist ebenso wie das ausschließliche Vorhalten der Daten in gedruckter Form („Z-Streifen“ oder „Journal-Streifen“) unzulässig

Alle FAKTURA-X Kassen erfüllen die ab 2017 vorgeschriebenen Anforderungen durch den integrierten Protokollspeicher.

Wir beraten Sie gern!

Jetzt informieren unter Telefon 0700-12 50 10 50

Voraussichtlich ab 2020 muss eine elektronische Registrierkasse manipulationssicher und zertifiziert sein. Was macht eine zertifizierte Kasse aus? Eine solche Lösung enthält drei wichtige Bestandteile – ein Sicherheitsmodul, ein Speichermedium und eine digitale Schnittstelle. Durch das Sicherheitsmodul wird jeder Kassenvorgang lückenlos protokolliert und vor Manipulationen geschützt, das Speichermedium gewährt die Aufbewahrung der Prokolle gemäß der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist und die Schnittstelle sichert die Übermittlung der Daten an das Finanzamt o. a. Steuerlich ist vorgegeben, dass die Aufzeichnungen der Kasse künftig einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet aufgezeichnet und gesichert werden. FAKTURA-X bietet Ihnen schon jetzt ein Kassensystem, das diesen Anforderungen rechtzeitig nachkommt.

Dem Beschluss vom Juli 2016 liegt folgender Entwurf zugrunde:
„Der Steuervollzug in Deutschland ist funktional und bislang effektiv und effizient. Jedoch stellen die heute bestehenden technischen Möglichkeiten zur Manipulation von digitalen Grundaufzeichnungen, wie Kassenaufzeichnungen, ein ernstzunehmendes Problem für den gleichmäßigen Steuervollzug dar. Auf Grund der fortschreitenden Technisierung ist es heutzutage möglich, dass digitale Grundaufzeichnungen, z. B. in elektronischen Registrierkassen, unerkannt gelöscht oder geändert werden können. Die Sicherstellung der Unveränderbarkeit der digitalen Grundaufzeichnungen erfordert die Einführung gesetzlicher Regelungen sowie technischer Maßnahmen. Das nunmehr als Regierungsentwurf vorliegende Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen dient der Sicherung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und der rechtsstaatlichen Erfordernisse des Steuervollzugs. Es berücksichtigt die Interessen aller Beteiligten angemessen, da kein bestimmtes Verfahren zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vorgeschrieben wird, sondern ein technologieoffenes technisches Verfahren.

Es sind im Einzelnen folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • Zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung in einem elektronischen Aufzeichnungssystem
    Elektronische Aufzeichnungssysteme sind durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zu schützen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass digitale Grundaufzeichnungen nicht nachträglich manipuliert werden können. Die digitalen Grundaufzeichnungen sind einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet aufzuzeichnen (Einzelaufzeichnungspflicht) und müssen auf einem Speichermedium gesichert und verfügbar gehalten werden.
  • Einführung einer Kassen-Nachschau
    Ergänzend zu den bereits vorhandenen Instrumenten der Steuerkontrolle soll als neues Instrument eine Kassen-Nachschau eingeführt werden. Die Kassen-Nachschau ist keine Außenprüfung im Sinne des § 193 der Abgabenordnung (AO), sondern ein eigenständiges Verfahren zur zeitnahen Aufklärung steuererheblicher Sachverhalte unter anderem im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Erfassung von Geschäftsvorfällen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme.
  • Sanktionierung von Verstößen
    Zur Sanktionierung von Verstößen wird der Steuergefährdungstatbestand des § 379 Absatz 1 AO ergänzt. Dies ist notwendig, um den neuen gesetzlichen Verpflichtungen des § 146a AO Rechnung zu tragen. Darüber hinaus können die Ordnungswidrigkeiten des § 379 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 6 AO mit einer Geldbuße bis zu 25 000 Euro geahndet werden.

Eine verpflichtende Verwendung eines elektronischen Aufzeichnungssystems (z. B. Registrierkassenpflicht) ist nicht vorgesehen.“

Entscheiden Sie sich schon jetzt für FAKTURA-X Kassen, mit denen wir bereits heute die Anforderungen ab 2017 und 2020 gewährleisten.

Jetzt informieren unter Telefon 0700-12 50 10 50

  1. Was passiert, wenn ich meine elektronische Kasse ohne Protokollspeicher weiter nutze?

In dem Falle drohen bei der nächsten Betriebsprüfung Strafgelder oder aber der Prüfer legt eine Schätzung fest, was den Getränkehändler mit erheblichen Steuernach­zahlungen trifft. Das Bundesfinanzministerium gibt auf seiner Homepage Auskunft über die Sanktionierung von Verstößen:

„Sanktionierung von Verstößen

Zur Sanktionierung von Verstößen wird der Steuergefährdungstatbestand des § 379 Absatz 1 AO ergänzt. Dies ist notwendig, um den neuen gesetzlichen Verpflichtungen des § 146a AO Rechnung zu tragen. Darüber hinaus können die Ordnungswidrigkeiten des § 379 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 6 AO mit einer Geldbuße bis zu 25 000 Euro geahndet werden.“

[Stellungnahme des Bundesfinanzministeriums: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetzentwuerfe_Arbeitsfassungen/2016-07-13-KassenG-und-technische-VO-Kassen.html]

Warnung vor Ransomeware

Im Nachtrag zu zum Thema Erpressungstrojaner hier noch einmal die wichtigsten Informationen:

  • Fertigen Sie täglich Datensicherungen auf einer externen Festplatte an
  • Nutzen Sie einen Virenscanner mit aktivem Schutz, wir empfehlen Kaspersky AntiVir
  • Öffnen Sie keine Anhänge von E-Mails, deren Inhalt und Herkunft nicht zweifelsfrei geklärt ist.

Aktuelle Nachrichten zum Thema finden Sie auf heise.de.

ACHTUNG!
Bei einer Infektion schalten Sie den Computer sofort aus (vom Stromnetz trennen, nicht herunterfahren, denn je mehr Zeit verstreicht, desto mehr Dateien werden verschlüsselt).
Rufen Sie uns dann an.

Haben Sie noch Fragen? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie unter (0 700) 12 50 10 50 an!

PRAECOM empfiehlt FAKTURA-X

PraeCom empfiehlt FAKTURA-X

PraeCom, Hersteller der Softwarelösungen CHEERIO und CHEERIO Weinhandel stellt die Weiterentwicklung ein und empfiehlt den Wechsel zu FAKTURA-X.

Insbesondere kleineren Getränke- und Weinhändlern fällt es schwer, einen kostengünstigen und gleichwertigen Ersatz für CHEERIO zu finden und die oftmals teuren Computerprogramme der PraeCom- Mitbewerber zu finanzieren.

Daher haben wir gemeinsam mit PraeCom eine Möglichkeit geschaffen, einfach von CHEERIO auf FAKTURA-X oder FAKTURA-Xpress zu wechseln. Wir garantieren Ihnen niedrige Kosten, einen einfachen Umstieg, einen guten Service, hochwertige Software und eine langfristige Sicherheit mit FAKTURA-X und FAKTURA-Xpress.

Unsere Softwarelösungen FAKTURA-X oder FAKTURA-Xpress werden seit über 20 Jahren in ganz Deutschland im Getränke-, Wein- und Lebensmittelhandel erfolgreich genutzt, denn sie sind einfach zu benutzen und verfügen über moderne Technik. Auf Wunsch liefern wir auch Computer, Server, Drucker, Netzwerktechnik oder Kassenhardware und sind so Ihr zentrale Ansprechpartner für die gesamte EDV- Infrastruktur.

Sie haben die Wahl:

  • Für Anwender der Basisversion von CHEERIO empfehlen wir FAKTURA-Xpress. Das System ist im Vergleich besser als die CHEERIO- Basisversion ausgestattet und einfach zu bedienen.
  • Für Anwender der Profiversion von CHEERIO empfehlen wir FAKTURA-X. Das System ist im Vergleich besser als die CHEERIO – Profiversion ausgestattet und bietet vielfältige Funktionen bei einfacher Bedienung. FAKTURA-X enthält zusätzlich ein leistungsfähiges Kassensystem und ist perfekt für den Einzelhandel geeignet!

CHEERIO- Anwender erhalten bei einem Wechsel zu FAKTURA-X oder FAKTURA-Xpress exklusiv kostenfreie telefonische Beratung zum Umstieg, kostenfreie Demoversionen und kostenfreie Übertragung von Kunden- und Warenstammdaten. CHEERIO- Anwender, die zu FAKTURA-Xpress wechseln erhalten zusätzlich exklusiv ein gedrucktes Kurzhandbuch und einen kostenfreien Installationssupport. CHEERIO- Anwender, die zu FAKTURA-X wechseln erhalten auf Wunsch eine kostenfreie persönliche Beratung durch unseren erfahrenen Außendienst.