Die GoBD und Ihre Folgen

Seit Januar 2017 gelten die verschärften Bestimmungen für die Buchhaltung. Das betrifft nicht nur die Vorgaben für den Protokollspeicher von Kassen. Betroffen sind auch Unternehmen, die keine Kasse verwenden, denn prinzipiell erstellen heute fast alle Unternehmen Rechnungsbelege am Computer.

Rechtsgrundlagen

Die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) wurden bereits im Jahr 2014 veröffentlicht.

Die Regelungen gelten für sämtliche Aufzeichnungen steuerrelevanter Daten. Sie lösen die Grundsätze  der GDPdU und GoBS ab.

Risikoeinschätzung

Verstöße gegen die GoBD führen nicht zwangsläufig zu Konsequenzen, insofern die geforderte Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit nicht beeinträchtigt wurde. Sofern jedoch die Buchhaltung verworfen wird, ist mit einer Schätzungen zu rechnen!

Folgerungen

Das Erstellen von Rechnungen mit Excel und ähnlichen Anwendungen ist also nur legitim, wenn die Rechnungen nach Erstellen ausgedruckt und in Papierform aufbewahrt oder als PDF-Datei exportiert werden.

Belege dürfen nämlich nicht veränderbar gespeichert werden!

Die bisherigen Vorgaben zur Rechnungsstellung wie die Steuernummer des Ausstellers oder fortlaufende Rechnungsnummern gelten natürlich auch weiterhin. Wer seine Rechnungen handschriftlich oder mit einer Schreibmaschine erstellt, kann das auch weiterhin tun.

Vorteile von FAKTURA-X

FAKTURA-X entspricht allen Vorgaben der GoBD,  das schafft Rechtssicherheit. Das gilt für die Auftragsverwaltung wie auch für das integrierte Kassensystem.

Durch den Einsatz von FAKTURA-X vereinfachen Sie täglich wiederkehrende Aufgaben. Dadurch vermeiden Sie Fehler und sparen Zeit.

Buchhaltung und Auswertungen in FAKTURA-X schaffen eine schnelle Übersicht über wesentliche Unternehmensdaten. Dadurch können Sie Entscheidungen schneller und effektiver treffen.

Durch die Übergaben der Buchhaltungsdaten vereinfachen Sie die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater. In der Folge erzielen Sie erhebliche Kosteneinsparungen.

Durch die Einsparungen bei Zeit und Kosten refinanziert sich FAKTURA-X: Sie sparen mehr Geld, als Sie für FAKTURA-X ausgeben!

Durch das Kombileasing sind keine Investitionen notwendig. Im Ergebnis sparen Unternehmen, die FAKTURA-X einsetzen, jeden Monat mehrere hundert Euro.