Kundendienst mit ComfortPlus-Option

Ab sofort bieten wir Ihnen einen deutlich besseren und freundlicheren Kundendienst! Insbesondere wenn Sie keine Lust mehr haben, E-Mails zu schreiben, Fehlermeldungen zu fotografieren oder die Fernwartung zu starten, ist die ComfortPlus-Option eine deutliche Verbesserung. Und das Beste: Sie müssen die ComfortPlus-Option nicht separat bestellen, diese Leistung wird automatisch bei Ihrer Anfrage aktiviert.

So einfach funktioniert die ComfortPlus-Option: Unsere Mitarbeiterin Michelle Loter nimmt Ihre Anfrage entgegen. Sie prüft Ihre Angaben und fragt fehlende Informationen ab. Sie hilft Ihnen auch, die Fernwartung zu starten, Fehlermeldungen zu erraten oder Abläufe zu rekonstruieren.

Ihr Vorteil: Sie müssen sich nicht mehr mit den unvorhersehbaren und unverständlichen Meldungen des Computers herumärgern, können Zeit sparen und Ihre Lebensqualität entscheidend verbessern.

Wir garantieren: Einen freundlichen, hilfsbereiten Service, der sich auch mit anderen Computerproblemen und selbstverursachten Fehlern beschäftigt. Auch wenn Sie die gleiche Frage mehrmals stellen möchten, ist das kein Problem!

  • Die kostenfreien Leistungen finden Sie hier
  • Die Preisliste zur ComfortPlus-Option finden Sie hier
  • Und hier finden Sie alle Informationen zum Kundendienst:

E-Mail Probleme wegen fehlender TLS1.2 Unterstützung

Derzeit erhalten wir vermehrt Anfragen wegen Problemen beim Versand von E-Mails über FAKTURA-X. Als Fehlermeldung wird eine Information betreffend SSL ausgegeben. Hintergrund ist, dass einige E-Mailprovider wie 1&1 seit Mai 2023 eine verschlüsselte Verbindung mit dem SMTP Server unter Verwendung der Verschlüsselung mit TLS Version 1.2 voraussetzen.

Das Problem tritt auf, wenn die genutzte Version von FAKTURA-X/FAKTURA-Xpress seit mehreren Jahren nicht aktualisiert wurde. FAKTURA-X und FAKTURA-Xpress unterstützen in den aktuellen Versionen die TLS-Verschlüsselung mit Version 1.3.

Um das Problem zu beseitigen, führen Sie bitte ein Update durch.

  • Für FAKTURA-X lesen Sie hier
    Für FAKTURA-Xpress lesen Sie hier

Sie sollten Updates immer einspielen, da sich die technischen Voraussetzungen für den Betrieb mit modernen Windows-Betriebssystemen, E-Mail und anderen Services ständig ändern. In der Regel werden die notwendigen Aktualisierungen von uns rechtzeitig bereitgestellt.

Weiterführende Informationen

Hinweise zu Updates
Sie sind nur dann berechtigt, Updates von FAKTURA-X zu installieren und zu nutzen, wenn eine entsprechende Vereinbarung mit dem Hersteller vorliegt. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie das Update einsetzen dürfen, nehmen Sie vor dem Update Kontakt mit dem Hersteller auf. Der Erhalt einer Nachricht für das Update oder der Zugang zum Update ist nicht mit einer Berechtigung zur Nutzung des Update gleichzusetzen. Es gelten ausschließlich die Lizenzbedingungen des Herstellers und die Regelungen des Urheberrechtsgesetz der Bundesrepublik Deutschland.
Wenn Sie das Update unberechtigt einsetzen, wird dies strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben.

 

Massenabmahnungen wegen Google Fonts

Derzeit werden Website-Inhaber mit Abmahnungen konfrontiert, weil das Einbinden von Google-Fonts gegen die DSGVO verstößt.

Hintergrund

Auf vielen Websites werden heute Content-Management-Systeme (CMS) verwendet, eines der Bekanntesten und beliebtesten ist WordPress. Diese Systeme arbeiten mit Themes, also Designvorlagen, die eine sehr umfangreiche und ausgefeilte Websitedarstellung ermöglichen.

Viele der Vorlagen verwenden Fonts, also Schriftarten, die von Google kostenfrei bereitgestellt werden. Das Problem: Die Schriftarten werden beim Aufrufen einer Website von einem Google-Server geladen, der in den USA steht. Dabei wird notwendigerweise die IP-Adresse des Anwenders in die USA übermittelt. Diese IP-Adresse ist aber eine Information, die der informellen Selbstbestimmung des Anwenders unterliegt, das Landgericht München hält dies für einen Verstoß gegen die DSGVO.

Details dazu finden Sie in einem Bericht bei heise.de

Einschätzung

Ob der Verstoß wirklich abmahnwürdig ist und die Abmahnungen rechtskonform sind, ist derzeit umstritten. Jedenfalls werden die meisten Anwender nichts davon mitbekommen haben, dass ihre IP Adresse an Google übermittelt wurde. Nur die wenigsten kennen die IP-Adresse (beispielsweise „192.168.0.99“), die IP-Adresse wird bei den meisten Anwendern zudem nach 24 Stunden erneuert. Google kann damit also in der Regel nicht viel anfangen. Wer trotzdem durch den Kontrollverlust wegen der unbefugten Übertragung ein Unbehagen verspürt, hat wohl auch schwerwiegendere Probleme.

Welche Probleme die Richter mit ihrem Urteil heraufbeschworen haben, erfahren alle Betreiber, die das dynamische Einbinden der Google-Fonts nicht abschalten, durch den Kontrollverlust von 100,- € Abmahngebühr + 90,- € Kostenersatz für Anwälte, die sich auf Abmahnungen spezialisiert haben und eine Zierde ihres Berufsstandes darstellen.

Lösung

Um die Fonts auf den eigenen Server zu kopieren und das dynamische Einbinden abzustellen, kann man zwei WordPress-Plugins installieren und damit dem Spuk schnell ein Ende machen:

  • Das Plugin „Local Google Fonts“ kopiert die Fonts dauerhaft auf den eigenen Server
  • Das Plugin „Disable and Remove Google Fonts“ löscht dynamische Verbindungen

Beide Plugins lösen das Problem einfach und schnell. Der Einsatz empfielt sich in jeder WordPress-Instanz, unabhängig von der Nutzung von Goolge-Fonts. Sicher ist sicher.

Schon abgemahnt?

Wenn das Abmahnschreiben nicht von einem Anwalt kommt, kann man die Abmahnung ignorieren. Die Google-Fonts sollten aber umgehend lokal genutzt werden.

Die anwaltlichen Abmahnungen sind vermutlich rechtsmissbräuchlich, da Websites massenhaft untersucht werden, was das Unwohlsein wohl in Frage stellt. Trotzdem sollten man in diesem Fall einen Anwalt mit IT-Kenntnissen konsultieren.

Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar und wird ohne Gewähr veröffentlicht. Der Autor übernimmt auch keine Gewährleistung für externe Links, Anwendungen, Plugins.

Nützliches im Netz

Pfandrechner auf dem Smartphone

Aus dem Kreis unserer Anwender kommt eine kleine App, die genau das macht, was der Name „Pfand-Rechner“ vermuten lässt: sie summiert Pfandartikel schnell und einfach. Als praktische Hilfe ist die Brutto/Nettoberechnung umschaltbar. Download und Nutzung sind kostenfrei:

Ein Tipp: Der MwSt.-Satz ist veränderbar, prüfen Sie, ob er korrekt eingestellt ist!


Alles über Bier

Auf www.bier.de haben die Autoren der Website so ziemlich alles zusammengetragen, was man über Bier wissen kann. besonders interessant ist der Artikel mit der Übersicht über die Zugehörigkeit der Biermarken zu den großen Konzernen.

Gesetzesänderung bei der Preisauszeichnung

Gemäß der Grundpreisverordnung ist seit dem 28. Mai 2022 auf Preisauszeichnungen neben dem Verkaufspreis auch die Angabe des Preises pro Grundeinheit vorgeschrieben. Dabei, und das ist die eigentliche Neuerung, darf die Angabe nur noch in ISO-Basiseinheiten, also „€/kg“ oder „€/l“ erfolgen, jedoch nicht mehr in „€/100g“ oder „€/100 ml.

Beispiel für eine rechtskonforme Auszeichnung:

  • Gerolsteiner Mineralwasser spritzig Flasche 07l zu 1,99 €, Grundpreis 2,84 €/l
    Milka Haselnuss Tafel 100g zu 1,29 €, Grundpreis 12,90 €/kg

Beispiel für eine ungültige Auszeichnung:

  • Gerolsteiner Mineralwasser spritzig Flasche 07l zu 1,99 €, Grundpreis 0,28 €/ 100ml
    Milka Haselnuss Tafel 100g zu 1,29 €, Grundpreis 1,29 €/100g

Bitte prüfen Sie, ob Ihre Preisauszeichnung vorschriftsmäßig ist. Beachten Sie auch die geltenden Regelungen für die Pfandkennung: Einweg- und Mehrwegpfand müssen als solches auf Preisauszeichnungen gekennzeichnet werden, die Auszeichnung muss in der gleichen Größe und Schriftart erfolgen, wie die Preisangabe.

FAKTURA-X kann Preisschilder und Etiketten drucken. Wenn Sie diese Funktion nutzen, erhalten Sie rechtssichere Auszeichnungen. Wie der Preisschild- und Etikettendruck funktioniert erfahren Sie im Wiki

DATEV: Überraschend hohe Nachfrage

Derzeit melden sich die ersten Steuerberater unserer Anwender bei uns. Hintergrund ist die auch bei den Beratern anhaltend angespannte Personalsituation durch einen erhöhten Beratungsbedarfs durch die Corona-Hilfspakete.
Die Steuerberater sehen zudem, dass die Ertragssituation von vielen Unternehmen schlechter wird und Kosteneinsparungen bei den Mandanten notwendig sind (O-Ton eines Steuerberaters: „Ich kann auf Einnahmen aus der Buchhaltung verzichten, nicht aber auf den Mandanten“).

Daher empfehlen wir, dass Sie das Thema DATEV angehen, soweit Sie Umsätze aus FAKTURA-X noch nicht als elektronischen Buchungsstapel an den Steuerberater übermitteln können.
Die DATEV-Schnittstelle ist einfach einzurichten und noch einfacher in der Nutzung und spart pro Ausgangsrechnung im Durchschnitt 1,- €. Jeden Monat, das sind mehrere hundert Euro jährlich!

Sprechen Sie uns zu diesem Thema an!

FAKTURA-X Neuerungen 02/2022

In den folgenden Abschnitten lesen Sie alles über die Neuerungen im Update Februar 2022.

Tourenplanung

Die Überarbeitung der Tourenplanung bietet nun einen Dialog für die Konfiguration der Ausgabe von Lieferformularen, also Lieferscheine, Ladeliste, Tourenplan und Abrechnungsliste. Der Dialog ermöglicht eine bequeme Auswahl und speichert auf Wunsch die gewählten Einstellungen für den nächsten Einsatz.
Als Neuerung wurde der Export der Dokumente als PDF mit Versand als E-Mail und die Auswahl der Lieferadressen integriert. Die zugehörigen Formulare wurden überarbeitet und bieten nun eine bessere Übersicht.

Internet

Der Versand von E-Mail und alle webbasierten Dienste von FAKTURA-X wurden überarbeitet und aktualisiert. Der Versand ist nun schneller und zuverlässiger.

Listendruck

Viele Listen wurden überarbeitet und im stehen nun im modernen, übersichtlichen Querformat zur Verfügung.

Kasse

Das Kassensystem kann nun auf Wunsch Pfandtasten in doppelter Breite, mit einer längeren Beschriftung und der Möglichkeit, die Pfandübersicht zu sortieren, anzeigen. Auch Leerfelder sind möglich. Wir wissen, dass viele Anwender sich diese Verbesserung gewünscht haben.

Schnittstellen

Die Schnittstellen zu Octopus und Kollex sind nun einsatzbereit. Wir empfehlen ausdrücklich Octopus, da dieses System branchenneutral und datensparsam ist. Mehr zu den Schnittstellen erläutern wir gerne auf Anfrage. schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit dem Stichwort „Schnittstellen“.

DropBox

Die Synchronisation mit der Dropbox wurde vereinfacht. Die Bereitstellung von Daten kann nun ohne separates Skript durchgeführt werden und kann nach Bedarf eingestellt werden.

Mit FAKTURA-X Kosten sparen

Viele Getränkehändler müssen weiterhin mit Umsatzeinbrüchen rechnen, weil die Pandemie erneut zu Einschränkungen in der Wirtschaft führt.
Um Kosten zu sparen, nutzen leider immer noch zu wenige Anwender zwei Möglichkeiten, die FAKTURA-X bietet: Den Belegversand als E-Mail und die Übergabe der Umsatzdaten als Buchungsstapel an den Buchhalter/Steuerberater.
Dabei sind so pro Auftrag Kosten von zwei Euro für die Belegerstellung vermeidbar, nämlich ein Euro für Papier, Druck, Kuvert und Porto und einen weiteren Euro für Kontierungskosten.

Stellen Sie Ihre Kunden also auf Rechnungen als E-Mail um. Sie benötigen nur die E-Mailadresse des Kunden und sparen nicht nur Zeit und Geld, sondern entlasten auch die Umwelt.

Übermitteln Sie die Auftragsbelege direkt an den Buchhalter/Steuerberater. Das geht genauso einfach, wie das Erstellen eines Umsatzjournals. Der Buchhalter/Steuerberater erhält die Daten als E-Mail und liest den Buchungsstapel einfach ein. Im Gegenzug sparen Sie die Kontierungskosten.

Übrigens spart das ebenfalls die Kosten für den Druck der Rechnungskopie und Zeit. Und auch hier entlasten Sie die Umwelt.

Sie können auch Rechnungseingänge ohne viel Aufwand selbst kontieren und Zahlungsanweisungen für das Online-Banking erstellen. Sie vermeiden Fehler und sparen auch hier Zeit. Ein wichtiger Aspekt ist aber auch, dass Sie mehr Übersicht über die finanzielle Situation Ihres Unternehmens erhalten und besser entscheiden können!

Möchten Sie Kosten sparen und Arbeitsabläufe vereinfachen? Dann schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit dem Stichwort „E-Rechnung“ und „DATEV“.

Phishing-Flut

Derzeit erhalten E-Mailnutzer massenhaft E-Mails von Betrügern, die sich als Bankinstitut ausgeben und eine Umstellung des Sicherheitssystems ankündigen. Dabei wird die Mithilfe des Anwenders erbeten, um die Umstellung abzuschließen. Es wird auch eine Drohkulisse mit dem Verlust des Zugriffs auf das Konto oder dem Schließen des Kontos aufgebaut.

Vornehmlich werden die Identitäten von Sparkassen oder Volksbanken missbraucht, das Layout sowie die Qualität der Formulierungen sind nahe am Original, so verweisen einige Links in der Nachricht tatsächlich auf die offiziellen Seiten der Bank. Erst bei genauerer Betrachtung stellt man kleinere Unregelmäßigkeiten fest, beispielsweise der Wechsel vom „Sie“ auf das „Du“, fehlende Umlaute oder kleine Übersetzungsfehler.

Viele Menschen in Deutschland haben ein Konto bei der Volksbank oder Sparkasse. Daher ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie die Nachricht ernst nehmen recht hoch. Das „neue S-CERT“-Verfahren aus den Sparkassenmails hört sich beispielsweise sehr nach Sicherheit an. tatsächlich ist S-CERT das „Sparkassen Computer Emergency Response Team“, also das Computer-Notfallteam der Sparkassengruppe.

Was also ist zu tun:

  • Löschen Sie solche E-Mails sofort.
  • Öffnen Sie niemals einen Link aus solchen E-Mails.
  • Machen Sie niemals Angaben auf Websites.
  • Geben Sie keine Zugangsdaten für Banking preis.

Und weil es eigentlich einfach ist, hier nochmals Tipp Nr. 1:

Löschen Sie solche E-Mails sofort!