Vorschriften zu GoBD

Stand 1. Januar 2017, Bundesrepublik Deutschland

Hinweis: FAKTURA-X erfüllt alle Anforderungen der GoBD (Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung).

Kassensysteme

Kassensysteme müssen einen Protokollspeicher aufweisen, der die Ausgabe der Umsätze in elektronischer Form ermöglicht.

Hinweis: Altsysteme ohne solch einen Speicher dürfen keinesfalls mehr verwendet werden! Hier hört man des Öfteren abweichende Aussagen von Steuerberatern. Diese sind aber definitiv falsch!

Tagesabrechnungen müssen mit einem Zählprotokoll versehen sein. Dabei ist die Angabe des genauen Kassenbestandes erforderlich.

Hinweis: Das Bundesfinanzministerium hatte zunächst eine missglückte Formulierung verwendet, nach der sogar angegeben werden sollte, welche Banknoten und Münzen vorhanden sind. Diese Angabe wurde nun revidiert.

Auftragsverwaltung

Alle Rechnungsbelege müssen mit eindeutigen Rechnungsnummern versehen sein. Rechnungen dürfen nach dem Ausdruck nicht mehr geändert werden.

Hinweis: Das bedeutet in der Konsequenz, dass Excel- und Word nicht mehr als Rechnungsprogramme verwendet werden können, da die Manipulation von Belegen nicht verhindert werden kann.