Aktuelle Newsletter FAKTURA-X

Kurz vor dem Start in die Hochsaison möchten wir Sie noch über einige aktuelle Themen informieren. Dazu gehören:

  1. Update FAKTURA-X
  2. Aktuelle Einschränkungen im Kundendienst
  3. Die neue UNIT-X Website
  4. Rechtsvorschriften Kassensysteme und Buchhaltung
  5. Aktuelle Angebote: Geldzähler und Computer
  6. Die aktuelle Gefahrenlage im Internet, Ransomeware und Trojaner

Update FAKTURA-X

Das geplante Update wird nun endlich ausgeliefert. Ursache für die Verzögerungen war unter Anderem, dass uns Anwender Probleme mit der Leistung mitgeteilt haben. Je mehr Funktionen FAKTURA-X enthält, desto mehr Leistung benötigt die Anwendung. Wir haben nun einige Funktionen optimiert, so dass FAKTURA-X schneller läuft.

Wann bekommen Sie das Update?

Wie angekündigt wird das Update zunächst auf einigen Serversystemen verteilt, danach im zweiten Schritt an kleinere Arbeitsgruppen und Einzelcomputer verteilt. Anwender ohne Server mit Wartungszugang erhalten in den nächsten Tagen einen Anruf für eine Terminvereinbarung für das Update.

Was enthält das Update?

Neben Funktionsverbesserungen und Korrekturen enthält die aktuelle Version auch neue Funktionen. Diese können (zumindest teilweise) hier eingesehen werden. Weil diese Seite gerade neu aufgebaut wird, sind jedoch noch nicht alle Neuerungen verzeichnet. Wir werden die Liste in den nächsten Wochen erweitern.

Was kommt als Nächstes?

Während der Sommermonate geht die geplante Datenbankmigration in die heiße Phase. Das bedeutet auch, dass wir während des Sommers keine neuen Funktionen mehr einbauen können, sondern den Umbau durchführen. Im Herbst wird dann eine neue Datenbankgeneration mehr Leistung bereitstellen.

Unser TIPP: Alle Fragen rund um FAKTURA-X beantwortet das FAKTURA-X WIKI

Aktuelle Einschränkungen im Kundendienst

Vom 1. Juni bis zum 9. Juni 2017 ist der Kundendienst nur eingeschränkt verfügbar. Konfigurationswünsche können in dieser Zeit nicht ausgeführt werden. Bei Störungen muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden!

Die neue UNIT-X Website

Im Vorlaufbetrieb für unsere neue Website haben wir die Produktseiten für UNIT-X Computersysteme bereits umgestellt und freuen uns über Ihren Besuch auf www.unitx.de. Die FAKTURA-X Seiten werden im Lauf des Sommers wechseln, da wir sicherstellen wollen, dass unsere gute Google- Platzierung (wir sind derzeit Platz 1 bei Suchanfragen zum Thema „Getränke Software“) natürlich nicht verlieren wollen…

Rechtsvorschriften Kassensysteme und Buchhaltung

Aufgrund der üblichen Irritationen haben wir die aktuelle Gesetzeslage hier noch einmal zusammengefasst: Seit dem 1. Januar 2017 gilt in Deutschland:

  • Kassensysteme müssen einen Protokollspeicher aufweisen, der die Ausgabe der Umsätze in elektronischer Form ermöglicht.
    Hinweis: Altsysteme ohne solch einen Speicher dürfen keinesfalls mehr verwendet werden! Hier hört man des Öfteren abweichende Aussagen von Steuerberatern. Diese sind aber definitiv falsch!
    Tagesabrechnungen müssen mit einem Zählprotokoll versehen sein. Dabei ist die Angabe des genauen Kassenbestandes erforderlich.
    Hinweis: Das Bundesfinanzministerium hatte zunächst eine missglückte Formulierung verwendet, nach der sogar angegeben werden sollte, welche Banknoten und Münzen vorhanden sind. Diese Angabe wurde nun revidiert.
  • Alle Rechnungsbelege müssen mit eindeutigen Rechnungsnummern versehen sein.
  • Rechnungen dürfen nach dem Ausdruck nicht mehr geändert werden.
    Hinweis: Das bedeutet in der Konsequenz, dass Excel- und Word nicht mehr als Rechnungsprogramme verwendet werden können, da die Manipulation von Belegen nicht verhindert werden kann.

FAKTURA-X erfüllt alle Anforderungen der GoB (Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung).

Der manipulationssichere Fiskalspeicher wird vermutlich ab 2020 Pflicht. Die notwendige Zertifikatstechnik könnte von der Bundesdruckerei (INSIKA) kommen, aber das ist noch nicht entschieden.

FAKTURA-X ist, soweit die technischen Spezifikationen es zulassen, bereits für den Einsatz mit Zertifikatsspeichern vorbereitet.

Übrigens: Die seit 2010 gültige Investitionsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410,00 € (ohne Umsatzsteuer) wird ab 2018 auf 800,00 € angehoben.

Aktuelle Angebote: Geldzähler und Computer

  • SafeScan Geldzählautomat für Euro- Münzen. Zählt und sortiert 220 Münzen pro Minute, Additionsfunktion und Bündelfunktion, Gesamtwert und Stückzahl pro Nennwert, 169,- €
  • UNIT-X OFFICE 1700 Computersystem ab 749,- €, Beschreibung..
  • UNIT-X NANO 1700 kompaktes Computersystem ab 699,- €, Beschreibung…

Hinweis: Angaben zzgl. MwSt.

Die aktuelle Gefahrenlage im Internet

Wie in der Presse zu lesen war, nimmt die Bedrohung durch Computerschadprogramme stetig zu. Zuletzt hat es die Deutsche Bahn AG mit über 20.000 Computern erwischt. Dabei kam ein Erpressungstrojaner (Fachbegriff: Ransome- Malware) zum Einsatz, die den Computer durch das Verschlüsseln der Daten auf dem System unbrauchbar macht und 300,- € in Bitcoins forderte.

Das Geschäftsmodell mit den Erpressungstrojaner blüht förmlich, da viele Opfer bereit sind, für die Entschlüsselung wichtiger Daten zu zahlen, obwohl die Wiederherstellung nicht zwangsläufig garantiert ist!
Ein großes Problem sind nicht nur ungesicherte Computer ohne ausreichenden Virenschutz, sondern auch die Tatsache, dass die Übertragung der Schadprogramme nicht nur als E-Mailanhang erfolgt, sondern eine Infektion bereits möglich ist, wenn eine speziell präparierte Website im Browser aufgerufen wird.

Daher ein paar wichtige Tipps zum Schutz:

  • Aktualisieren Sie immer ihr Betriebssystem, spielen Sie alle sicherheitskritischen Updates kurzfristig ein.
  • Verwenden Sie einen hochwertigen, leistungsfähigen Virenscanner, wir empfehlen Kaspersky Antivir. Auch wenn diese Schutzprogramme keine hundertprozentige Sicherheit bieten und oftmals nerven, sind sie derzeit schlichtweg nötig.
  • Fertigen Sie täglich Datensicherungen an und verwenden Sie bestenfalls mehrere Sicherungsmedien.
  • Öffnen Sie keine E-Mailanhänge, die Sie nicht eindeutig zuordnen können. Insbesondere Excel- und Word- Dateien enthalten sogenannte Makro-Viren. Prüfen Sie Dateianhänge aus E-Mails vor dem Öffnen mit dem Virenscanner. Outlook- Anwender sollten die automatische Vorschau deaktivieren.
  • Sicherheitshalber sollte die Betriebssystemoption „Dateinamenerweiterung bei bekannten Dateitypen“ deaktiviert werden, um falsch deklarierte Schadprogramme einfach an der Endung erkennen zu können (EXE, COM, PIF, etc.).
  • Gehen Sie nicht auf Websites, deren Inhalte Sie nicht kennen. Privates Surfen im Internet sollte man nicht am gewerblichen PC machen.

Übrigens ist auch das Tablet oder Smartphone nicht zwangsläufig sicher: Zwar ist die Zahl der Viren für die Plattformen iOS, MacOS und Android geringer, aber wenn der Versuch, eine Website auf dem iPhone auszuprobieren fehlschlägt, kann das schnell ein paar hundert Euro kosten…

Sofern Sie Fragen zum Thema Computersicherheit haben oder eine vollständige Sicherheitsüberprüfung (kostenpflichtig) des Sicherheitskonzeptes wünschen, sprechen Sie uns bitte an! Für alle anderen Fragen stehen wir natürlich auch gerne zur Verfügung.

Einen guten Start in die Sommersaison 2017!!!