Gesetzesänderung bei der Preisauszeichnung

Gemäß der Grundpreisverordnung ist seit dem 28. Mai 2022 auf Preisauszeichnungen neben dem Verkaufspreis auch die Angabe des Preises pro Grundeinheit vorgeschrieben. Dabei, und das ist die eigentliche Neuerung, darf die Angabe nur noch in ISO-Basiseinheiten, also „€/kg“ oder „€/l“ erfolgen, jedoch nicht mehr in „€/100g“ oder „€/100 ml.

Beispiel für eine rechtskonforme Auszeichnung:

  • Gerolsteiner Mineralwasser spritzig Flasche 07l zu 1,99 €, Grundpreis 2,84 €/l
    Milka Haselnuss Tafel 100g zu 1,29 €, Grundpreis 12,90 €/kg

Beispiel für eine ungültige Auszeichnung:

  • Gerolsteiner Mineralwasser spritzig Flasche 07l zu 1,99 €, Grundpreis 0,28 €/ 100ml
    Milka Haselnuss Tafel 100g zu 1,29 €, Grundpreis 1,29 €/100g

Bitte prüfen Sie, ob Ihre Preisauszeichnung vorschriftsmäßig ist. Beachten Sie auch die geltenden Regelungen für die Pfandkennung: Einweg- und Mehrwegpfand müssen als solches auf Preisauszeichnungen gekennzeichnet werden, die Auszeichnung muss in der gleichen Größe und Schriftart erfolgen, wie die Preisangabe.

FAKTURA-X kann Preisschilder und Etiketten drucken. Wenn Sie diese Funktion nutzen, erhalten Sie rechtssichere Auszeichnungen. Wie der Preisschild- und Etikettendruck funktioniert erfahren Sie im Wiki