IHK-Tipp zur Kassennachschau

Ein wichtiger Hinweis der IHK, den wir hier weitergeben, betrifft den Ablauf bei einer Kassennachschau:

Die Kassennachschau kann spontan erfolgen. In der Praxis werden Mitarbeiter des Finanzamts im Abholmarkt einen Kassensturz verlangen.

Es ist dann aber keinesfalls statthaft, dass ein Prüfer den Bargeldbestand zählt!

Im Gegenteil ist die Forderung, die Bargeldbestände zur Überprüfung auszuhändigen ein klarer Hinweis, dass es sich nicht um Mitarbeiter der Finanzbehörde, sondern um Trickbetrüger handelt.

Der Aufforderung sollte daher keinesfalls nachgekommen werden, sondern es sollte umgehend die Polizei gerufen werden.

Lassen Sie sich vor Beginn der Kassennachschau von allen Beamten die Dienstausweise zeigen. Im Zweifelsfall kündigen Sie an, zur Sicherheit die Polizei zu rufen. Echte Mitarbeiter der Finanzbehörde werden dies nicht verhindern, sondern akzeptieren.

Informieren Sie alle Mitarbeiter über den Ablauf einer Kassennachschau!